Kategorie: DS-GVO – Artikel 82 – Haftung und Recht auf Schadenersatz
-

Geschäftsführer*innen haften persönlich für Schäden aus Datenschutzverletzungen (OLG Dresden)
Das OLG Dresden hat entschieden, dass Geschäftsführer*innen persönlich für Datenschutzverletzungen als Verantwortliche neben der GmbH haften.
