Als Reaktion auf die Änderung des § 13 Abs. 7 TMG auf Grund des Informationssicherheitsgeseztes hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Empfehlung an Internet-Dienstleister veröffentlicht.

 

BSI: Absicherung von Telemediendiensten nach Stand der Technik (PDF, 434KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

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