BNI Drachenfels
2020-07-29
Datenschutz auf der Webseite
Wenn auf der Webseite Cookies oder vergleichbare Technologien eingesetzt werden oder wenn Inhalte von Drittanbieter eingebunden werden, muss in der Regel eine Zustimmung des Webseitenbesuchers eingeholt werden.
Cookie Banner
Die Zustimmung erfolgt üblicher Weise über ein Cookie Banner. Ob das Cookie Banner die ganze Webseite überdeckt oder nur eine Fusszeile bildet, ist egal. Wichtig ist, dass Cookies oder Drittinhalte erst im Browser des Nutzers geladen werden, wenn dieser zugestimmt hat. Cookie Banner werden üblicher Weise über eine Technologie des Webseitenmanagementsystems oder von spezialisierten Anbietern bereitgesteellt. Eines der bekanntesten Systeme für WordPress ist das Borlabs Cookie Plugin. Professionelle Lösungen werden von OneTrust, Consentmanager oder UserCentric kostenpflichtig angeboten.
Alle Systeme haben vorgefertigte Texte und lassen sich individalisieren. Die Texte sollten mit der Datenschutzerklärung abgestimmt werden.
Cookies
Cookies oder Local Stored Obects (LSO) speichern Informationen im Browser. Das ist im Fall von einem Warenkorb, der Spracheinstellung oder des Logins „Angemeldet bleiben“ aber auch des Cookie Banner Cookies funktional notwendig und es muss keine Einwilligung des Nutzers eingeholt werden.
Alle anderen Cookies, selbst wenn sie wirtschaftlich unverzichttbar scheinen, sind optionale Cookies. Vor Schreiben und Lesen dieser Cookies ist eine Zustimmung des Nutzers zwingend erforderlich. Vorangewählte Cookie Zustimmungen sind unwirksam.
Hinweis: Der Nutzer muss mindestens 16 Jahre alt sein, sonst muss er die Zustimmung der Eltern einholen. Das ist bei einer Webseite nicht kontrollierbar.
Drittinhalte
Manchmal ist es hilfreich, Inhalte von anderen Anbietern einzubinden. Bekannte Beispiele sind Schriften wie Google Font oder FontAwsome oder auch Google Maps. Immer dann, wenn Dienste von Dritten einebunden werden, ist besondere Vorsicht geboten. Haben die Anbieter ihren Sitz in der USA wird es fast unlösbar. Es gibt Aufsichtsbehörden, die auch eine Einwilligung als unzulässig ansehen.
Wir vertreten die Auffassung, dass diese Dienste dann noch zulässig sind, wenn der Nutzer diesem Dienst mit Hinweis auf die USA ausdrücklich zustimmt.
Vor dem Weg der Zustimmung sollte geprüft werden, ob die Inhalte nicht auch direkt auf dem eigenen Webserver abgelegt werden kann. Das ist z.B. für Schriften oder Videos einfach möglich. Kartendienste sind andererseits nicht auf dem eigenen Server ablegbar.
Kontaktformular
Wenn Ihr auf der Webseite ein Kontaktformular einsetzt, muss die Seite verschlüsselt sein (https://). Dafür könnt ihr auf die Checkbox im Kontaktformular „Datenschutzbedingungen akzeptieren“ verzichten. Das ist nämlich bei der Nutzung des Kontaktformulars ausnahmsweise direkt inbegriffen.
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