Kategorie: BDSG § 06 – Videoüberwachung

  • Kennzeichnungspflicht bei Videoüberwachung

    Die SICODA GmbH rät alle Bereiche, die videoüberwacht werden, ausreichend zu kennzeichnen. Videoüberwachungsanlagen sind immer deutlich zu kennzeichnen. Auch wenn der mündige Bürger davon ausgehen kann, dass alle Verkaufsbereiche videoüberwacht sind, ist ihm dies trotzdem in geeigneter Weise deutlich zu machen. Auf eine Kennzeichnung kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Das ist z.B. dann der…

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