Kategorie: § 113a TKG

  • Bundestag: Telekommunikationsgesetz-Novelle 2011 beschlossen

    Bundestag: Telekommunikationsgesetz-Novelle 2011 beschlossen

    Der Deutsche Bundestag hat am 27. Oktober 2011 die Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen. Eine der wesentlichen Regelungsfelder war die Speicherung der Verkehrsdaten. Dementsprechend ist der Antrag auf Netzneutralität gescheitert. Die bisherige Regelung zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung der Paragraphen 113 a und 113 b TKG wurden vom Bundesverfassungsgericht im März 2010 als nichtig erklärt. Da die…

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  • Vorratsdatenspeicherung

    Da der § 113a TKG vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig eingestuft wurde, ist eine Neureglung der Vorratsdatenspeicherung dringend geboten. Der Bundestag beschäftigt sich mit der Frage des Umfangs der Vorratsdatenspeicherung seit Längerem. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag die konkrete Umsetzung der Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung offen gelassen und so ist der Gesetzgeber jetzt in besonderem Maße gefragt,…

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