Auftragsdatenverarbeitung

Was muss in dem Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geregelt sein?

  1. Gegenstand und Dauer des Auftrags
  2. Umfang der Datenverarbeitung
  3. Art und Zweck der Datenverarbeitung
  4. Technische und organisatorische Maßnahmen
  5. Betroffenenrechte
  6. Unterauftragsverhältnisse
  7. Kontrollrechte des Auftraggebers
  8. Informationspflichten des Auftragnehmers
  9. Weisungsbefugnis des Auftraggebers
  10. Rückgabe und Löschung von Daten und Datenträgern nach Beendigung des Auftrags

Mustervertrag des Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen:

http://www.lfd.niedersachsen.de/download/32351

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