KI-Beauftragter
Was die Rolle im Alltag tut, wie wir sie von außen ausfüllen und was sie mit der KI-Kompetenz aus Art. 4 zu tun hat.
KI-Beratung und KI-Compliance für den Mittelstand: Einführung begleiten, Nutzungsregeln schreiben, Risikoklassen nach dem AI Act bestimmen.
Irgendwer im Haus nutzt ChatGPT. Meistens sind es mehrere, meistens ohne Absprache, und gelegentlich steht ein Kundenname im Prompt. Das ist kein Grund für ein Verbot, aber einer für Regeln. Wir klären mit Ihnen, was Sie einsetzen können, was der AI Act dabei von Ihnen verlangt und wie Sie beides belegen.
Die Fragen kommen in zwei Sorten. Die eine lautet: Wie fangen wir sinnvoll an, ohne Geld in Werkzeuge zu stecken, die niemand benutzt? Die andere: Was müssen wir dabei einhalten, und wer haftet, wenn es schiefgeht? Das erste ist Beratung, das zweite Compliance. In der Praxis hängen beide zusammen, denn wer eine brauchbare Nutzungsregel schreibt, hat den halben Nachweis schon geführt.
Der Anfang ist selten die Technik. Der Anfang ist die Frage, welche Arbeit im Haus wirklich Zeit kostet und welche davon ein Sprachmodell tatsächlich abnimmt. Wir gehen das mit Ihnen durch, wählen ein Werkzeug aus und probieren es an einem echten Vorgang, nicht an einer Vorführung.
Parallel entsteht die Nutzungsregel. Ohne sie passiert eines von zwei Dingen: entweder verbietet die Geschäftsführung KI und die Belegschaft nutzt sie trotzdem, nur eben heimlich und über privates Konto. Oder es sagt nie jemand etwas dazu, und irgendwann liegt ein Kundenvertrag im Prompt eines amerikanischen Anbieters.
Anwendungsfälle finden, Werkzeug auswählen, Pilot an einem echten Vorgang. Danach wissen Sie, ob es trägt.
Was darf hinein, was nicht, wer entscheidet die Zweifelsfälle. Zwei Seiten, nicht zwanzig, sonst liest sie niemand.
Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung, Datenflüsse in Drittländer. Dazu die Frage, was der Anbieter mit Ihren Eingaben macht.
Damit Ihre Leute erkennen, wann ein Ergebnis erfunden ist. Das deckt zugleich die KI-Kompetenz ab, die Art. 4 AI Act verlangt.
Wie tief das geht, entscheiden Sie. Manche Unternehmen holen uns für zwei Termine, andere über ein Jahr. Für die Schulung selbst haben wir eigene Seminare im Programm.
Der AI Act sortiert nach Risiko, nicht nach Technik. Ein paar Praktiken sind verboten. Für Hochrisiko-Systeme gilt ein umfangreiches Pflichtenheft. Für viele Anwendungen bleibt es bei Transparenzpflichten, und ein guter Teil dessen, was im Mittelstand tatsächlich eingesetzt wird, fällt in keine dieser Klassen.
Am Anfang steht deshalb die Einordnung. Sie entscheidet über alles Weitere und fällt für jedes System einzeln aus. Zwei Werkzeuge im selben Haus können in verschiedenen Klassen liegen, und dasselbe Werkzeug kann je nach Verwendung die Klasse wechseln.
Verboten, hochriskant, transparenzpflichtig oder unkritisch. Je System und je Verwendung, nicht je Unternehmen.
Welches System, zu welchem Zweck, mit welchen Daten, in wessen Verantwortung. Ohne diese Liste ist alles Weitere Vermutung.
Wir übernehmen die Rolle mit festem Zeitanteil. Der AI Act schreibt sie nicht vor. Sie sorgt dafür, dass es überhaupt jemanden gibt.
Was Hochrisiko-Systeme an Unterlagen verlangen, dazu die Hinweise, die Nutzende und Beschäftigte bekommen müssen.
Die Einordnung haben wir als Werkzeug gebaut. Sie klicken sich durch die Fragen der Verordnung, und zwar in der Reihenfolge, in der sie zu prüfen sind: erst die Verbote, dann Hochrisiko, dann Transparenz. Am Ende steht ein Prüfprotokoll, das Sie mitnehmen können. Kostenlos und ohne Anmeldung.
Ja, wenn geregelt ist, womit. Kritisch sind nicht die Werkzeuge, sondern die Eingaben: personenbezogene Daten, Vertragsinhalte, Betriebsgeheimnisse. Eine Nutzungsregel, die genau das benennt und einen erlaubten Weg für den Normalfall zeigt, funktioniert erfahrungsgemäß besser als ein Verbot.
Der AI Act definiert es in Art. 3 Abs. 1 als „ein maschinengestütztes System, das für einen in wechselndem Maße autonomen Betrieb ausgelegt ist, das nach seiner Einführung anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ergebnisse wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen hervorgebracht werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können“.
In der Praxis heißt das: ein Sprachmodell fällt darunter, eine Excel-Formel nicht. Dazwischen liegt eine Grauzone, in der es auf den Einzelfall ankommt, etwa bei regelbasierten Systemen und Entscheidungsbäumen.
Sobald Sie ein KI-System betrieblich einsetzen, gelten Pflichten. Deren Umfang hängt an der Risikoklasse und daran, ob Sie das System nur nutzen oder selbst anbieten. Wer nur nutzt, hat deutlich weniger zu tun, aber nicht nichts. Die Verordnung tritt gestaffelt in Kraft, die Fristen unterscheiden sich je Pflicht.
Systeme in besonders sensiblen Anwendungsfeldern, die die Verordnung ausdrücklich aufzählt. Für den Mittelstand ist meist ein Bereich davon einschlägig: Personal. Wer Bewerbungen automatisiert vorsortiert oder Leistung von Beschäftigten bewertet, ist schnell in dieser Klasse, auch mit einem eingekauften Standardwerkzeug.
Vorgeschrieben ist die Rolle nicht. Der AI Act verlangt in Art. 4 ausreichende KI-Kompetenz Ihrer Beschäftigten, keine benannte Person. In der Praxis ist eine Zuständigkeit trotzdem der einfachste Weg dorthin: jemand muss das Inventar führen, Anfragen beantworten und die Schulungen anstoßen. Wie das aussieht, steht auf der Seite zum KI-Beauftragten.
In der Regel ja. Sie bleiben für den Einsatz in Ihrem Unternehmen verantwortlich, auch wenn das System von außen kommt. Praktisch heißt das: Sie brauchen die Einordnung des Systems, die Unterlagen des Anbieters und einen Vertrag, der die Datenverarbeitung abdeckt.
Was die Rolle im Alltag tut, wie wir sie von außen ausfüllen und was sie mit der KI-Kompetenz aus Art. 4 zu tun hat.
Ausbildung mit DEKRA-Zertifikat, für alle, die die Zuständigkeit im eigenen Haus übernehmen wollen.
Der DSGVO-Teil im Detail: Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte und die Frage, wohin die Daten fließen.
Erstgespräch kostenlos — wir antworten innerhalb eines Werktags.