KI ist längst im Unternehmen. Die Frage ist, unter welchen Regeln.

Irgendwer im Haus nutzt ChatGPT. Meistens sind es mehrere, meistens ohne Absprache, und gelegentlich steht ein Kundenname im Prompt. Das ist kein Grund für ein Verbot, aber einer für Regeln. Wir klären mit Ihnen, was Sie einsetzen können, was der AI Act dabei von Ihnen verlangt und wie Sie beides belegen.

Erstgespräch vereinbaren Risikoklasse selbst prüfen

Frau arbeitet an einem Notebook vor einer großen Bildschirmwand, auf der ein leuchtendes Gehirn mit dem Kürzel AI zu sehen ist

Die Fragen kommen in zwei Sorten. Die eine lautet: Wie fangen wir sinnvoll an, ohne Geld in Werkzeuge zu stecken, die niemand benutzt? Die andere: Was müssen wir dabei einhalten, und wer haftet, wenn es schiefgeht? Das erste ist Beratung, das zweite Compliance. In der Praxis hängen beide zusammen, denn wer eine brauchbare Nutzungsregel schreibt, hat den halben Nachweis schon geführt.

Zwei Hände an einer Tastatur, daneben ein Notizbuch und eine Tasse Kaffee auf einem hellen Schreibtisch

KI-Beratung

Der Anfang ist selten die Technik. Der Anfang ist die Frage, welche Arbeit im Haus wirklich Zeit kostet und welche davon ein Sprachmodell tatsächlich abnimmt. Wir gehen das mit Ihnen durch, wählen ein Werkzeug aus und probieren es an einem echten Vorgang, nicht an einer Vorführung.

Parallel entsteht die Nutzungsregel. Ohne sie passiert eines von zwei Dingen: entweder verbietet die Geschäftsführung KI und die Belegschaft nutzt sie trotzdem, nur eben heimlich und über privates Konto. Oder es sagt nie jemand etwas dazu, und irgendwann liegt ein Kundenvertrag im Prompt eines amerikanischen Anbieters.

01

Einführung begleiten

Anwendungsfälle finden, Werkzeug auswählen, Pilot an einem echten Vorgang. Danach wissen Sie, ob es trägt.

02

KI-Richtlinie

Was darf hinein, was nicht, wer entscheidet die Zweifelsfälle. Zwei Seiten, nicht zwanzig, sonst liest sie niemand.

03

Datenschutz

Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung, Datenflüsse in Drittländer. Dazu die Frage, was der Anbieter mit Ihren Eingaben macht.

04

Schulung

Damit Ihre Leute erkennen, wann ein Ergebnis erfunden ist. Das deckt zugleich die KI-Kompetenz ab, die Art. 4 AI Act verlangt.

Wie tief das geht, entscheiden Sie. Manche Unternehmen holen uns für zwei Termine, andere über ein Jahr. Für die Schulung selbst haben wir eigene Seminare im Programm.

Europaflagge in Nahaufnahme, gelbe Sterne auf blauem Stoff

KI-Compliance

Der AI Act sortiert nach Risiko, nicht nach Technik. Ein paar Praktiken sind verboten. Für Hochrisiko-Systeme gilt ein umfangreiches Pflichtenheft. Für viele Anwendungen bleibt es bei Transparenzpflichten, und ein guter Teil dessen, was im Mittelstand tatsächlich eingesetzt wird, fällt in keine dieser Klassen.

Am Anfang steht deshalb die Einordnung. Sie entscheidet über alles Weitere und fällt für jedes System einzeln aus. Zwei Werkzeuge im selben Haus können in verschiedenen Klassen liegen, und dasselbe Werkzeug kann je nach Verwendung die Klasse wechseln.

01

Risikoklasse bestimmen

Verboten, hochriskant, transparenzpflichtig oder unkritisch. Je System und je Verwendung, nicht je Unternehmen.

02

KI-Inventar

Welches System, zu welchem Zweck, mit welchen Daten, in wessen Verantwortung. Ohne diese Liste ist alles Weitere Vermutung.

03

Zuständigkeit von außen

Wir übernehmen die Rolle mit festem Zeitanteil. Der AI Act schreibt sie nicht vor. Sie sorgt dafür, dass es überhaupt jemanden gibt.

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Dokumentation und Nachweise

Was Hochrisiko-Systeme an Unterlagen verlangen, dazu die Hinweise, die Nutzende und Beschäftigte bekommen müssen.

Selbst nachsehen: der KI-VO-Entscheidungsbaum

Die Einordnung haben wir als Werkzeug gebaut. Sie klicken sich durch die Fragen der Verordnung, und zwar in der Reihenfolge, in der sie zu prüfen sind: erst die Verbote, dann Hochrisiko, dann Transparenz. Am Ende steht ein Prüfprotokoll, das Sie mitnehmen können. Kostenlos und ohne Anmeldung.

Zum Entscheidungsbaum

Häufige Fragen

Dürfen unsere Mitarbeitenden ChatGPT nutzen?

Ja, wenn geregelt ist, womit. Kritisch sind nicht die Werkzeuge, sondern die Eingaben: personenbezogene Daten, Vertragsinhalte, Betriebsgeheimnisse. Eine Nutzungsregel, die genau das benennt und einen erlaubten Weg für den Normalfall zeigt, funktioniert erfahrungsgemäß besser als ein Verbot.

Was gilt überhaupt als KI-System?

Der AI Act definiert es in Art. 3 Abs. 1 als „ein maschinengestütztes System, das für einen in wechselndem Maße autonomen Betrieb ausgelegt ist, das nach seiner Einführung anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ergebnisse wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen hervorgebracht werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können“.

In der Praxis heißt das: ein Sprachmodell fällt darunter, eine Excel-Formel nicht. Dazwischen liegt eine Grauzone, in der es auf den Einzelfall ankommt, etwa bei regelbasierten Systemen und Entscheidungsbäumen.

Fällt unser Unternehmen unter den AI Act?

Sobald Sie ein KI-System betrieblich einsetzen, gelten Pflichten. Deren Umfang hängt an der Risikoklasse und daran, ob Sie das System nur nutzen oder selbst anbieten. Wer nur nutzt, hat deutlich weniger zu tun, aber nicht nichts. Die Verordnung tritt gestaffelt in Kraft, die Fristen unterscheiden sich je Pflicht.

Was ist ein Hochrisiko-System?

Systeme in besonders sensiblen Anwendungsfeldern, die die Verordnung ausdrücklich aufzählt. Für den Mittelstand ist meist ein Bereich davon einschlägig: Personal. Wer Bewerbungen automatisiert vorsortiert oder Leistung von Beschäftigten bewertet, ist schnell in dieser Klasse, auch mit einem eingekauften Standardwerkzeug.

Brauchen wir einen KI-Beauftragten?

Vorgeschrieben ist die Rolle nicht. Der AI Act verlangt in Art. 4 ausreichende KI-Kompetenz Ihrer Beschäftigten, keine benannte Person. In der Praxis ist eine Zuständigkeit trotzdem der einfachste Weg dorthin: jemand muss das Inventar führen, Anfragen beantworten und die Schulungen anstoßen. Wie das aussieht, steht auf der Seite zum KI-Beauftragten.

Wir nutzen KI nur über einen Dienstleister. Betrifft uns das trotzdem?

In der Regel ja. Sie bleiben für den Einsatz in Ihrem Unternehmen verantwortlich, auch wenn das System von außen kommt. Praktisch heißt das: Sie brauchen die Einordnung des Systems, die Unterlagen des Anbieters und einen Vertrag, der die Datenverarbeitung abdeckt.

Weiterführend

KI-Beauftragter

Was die Rolle im Alltag tut, wie wir sie von außen ausfüllen und was sie mit der KI-Kompetenz aus Art. 4 zu tun hat.

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Seminar: KI-Beauftragter (DEKRA)

Ausbildung mit DEKRA-Zertifikat, für alle, die die Zuständigkeit im eigenen Haus übernehmen wollen.

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Datenschutz bei künstlicher Intelligenz

Der DSGVO-Teil im Detail: Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte und die Frage, wohin die Daten fließen.

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