Wer haftet, wenn im Unternehmen etwas schiefläuft?

Compliance klingt nach Aktenordnern und Formularen. In der Praxis hängt alles an einer Frage: Können Sie belegen, dass Sie es geregelt, geschult und kontrolliert haben? Wir bauen die Nachweise auf. Und wo eine Rolle besetzt sein muss, übernehmen wir sie selbst, als Rechtsanwälte.

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Hand unterschreibt ein Dokument auf einem Holztisch, daneben liegt ein zweites Blatt

Fünf Themen, die zusammengehören

Bestellt wird bei uns meistens einzeln: ein Hinweisgebersystem, weil eine Frist läuft, oder ein Rechtsregister, weil das nächste Audit ansteht. Das ist in Ordnung. Es lohnt sich nur zu wissen, wo die Themen aneinandergrenzen. Das Beschwerdeverfahren, das das Lieferkettengesetz verlangt, ist dasselbe Hinweisgebersystem, das das Hinweisgeberschutzgesetz fordert. Die Vorschriften in Ihrem Rechtsregister sind die, gegen die im Audit geprüft wird. Wer jedes Thema für sich aufbaut, zahlt manches doppelt.

Compliancebeauftragter

Die Rolle von außen besetzt. Wir nehmen Hinweise entgegen, bewerten sie und schreiben die Richtlinien, die im Alltag halten.

Was die Rolle umfasst

Hinweisgebersystem

Meldeportal, telefonische Annahme und ein Vertrauensanwalt als Ombudsperson. Drei Wege, weil das Gesetz drei verlangt.

Wie es aufgebaut ist

Rechtsregister

Alle Vorschriften, die für Ihren Betrieb gelten, an einem Ort. Aktuell gehalten, prüffähig, mit Zuständigkeiten hinterlegt.

Was drinsteht

Nachhaltigkeitsmanager

Auch diese Rolle übernehmen wir von außen. Und wenn ein CSRD-Bericht fällig wird, erstellen wir ihn.

Die sechs Stufen

Lieferkettenaudit

Wir prüfen Ihre Lieferanten. Oder machen Sie auditfest, bevor Ihr Kunde prüft. Beides kommt vor.

Wie geprüft wird

Heller Besprechungsraum mit langem Holztisch, im Hintergrund geht eine Person durch die Tür

Compliancebeauftragter

Compliance scheitert selten am Willen. Sie scheitert daran, dass niemand zuständig ist. Die Geschäftsführung macht es nebenbei, eine Rechtsabteilung gibt es nicht, und am Ende soll der Vertriebsleiter ausgerechnet die Regeln überwachen, die sein eigenes Geschäft bremsen.

Wir übernehmen die Rolle von außen, mit festem Zeitanteil im Monat. Als Rechtsanwälte sind wir es gewohnt, einen Sachverhalt zu bewerten und daraus Regeln zu formulieren, die auch jemand versteht, der nicht Jura studiert hat, und das ist bei Richtlinien wichtiger als juristische Vollständigkeit.

Dieselbe Person ist auch Ihre Vertrauensperson für Hinweise. Das hat einen praktischen Grund: wer die Regeln geschrieben hat, erkennt schneller, ob eine Meldung ein echter Verstoß ist oder ein Missverständnis.

01

Benannte Rolle

Gegenüber Behörden, Kunden und Versicherern steht ein Name.

02

Richtlinien, die gelesen werden

Kurz, in Sätzen ohne Fachjargon. Eine Richtlinie, die niemand liest, schützt niemanden.

03

Hinweise annehmen und bewerten

Entgegennahme, Plausibilitätskontrolle, Einschätzung. Dazu die Frage, wie es intern weitergeht.

04

Schulung Ihrer Leute

An Ihren Fällen, nicht an Musterbeispielen aus dem Lehrbuch.

Wie die Zusammenarbeit im Einzelnen aussieht, steht auf der Seite zum Compliancebeauftragten.

Schild mit der Aufschrift PRIVATE an einer roten Wand

Hinweisgebersystem und Ombudsperson

Ein Meldeportal einzurichten ist der einfache Teil. Schwieriger wird es in dem Moment, in dem tatsächlich jemand etwas meldet, denn dann stellt sich gleich dreifach die Frage, wer die Meldung liest, wer über das weitere Vorgehen entscheidet und wie Sie sicherstellen, dass die Person, die den Mut dazu hatte, hinterher keinen Nachteil davon hat.

Das Gesetz verlangt außerdem mehr als ein Formular im Intranet: Meldungen müssen schriftlich und mündlich möglich sein, auf Verlangen auch im persönlichen Gespräch. Ein digitales Portal allein erfüllt das nicht.

Deshalb gehört bei uns die Ombudsperson dazu. Ein Rechtsanwalt als Vertrauensanwalt, telefonisch erreichbar und berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Genau an diesem Punkt unterscheiden sich die Anbieter. Ein Portal kann jeder verkaufen.

01

Portal mit drei Zugängen

Für Hinweisgebende, für Ihre interne Fallbearbeitung und für die Ombudsperson.

02

Telefonische Annahme

Beim Vertrauensanwalt, nicht in Ihrer Telefonzentrale. Auf Wunsch auch im persönlichen Gespräch.

03

Fristen im Blick

Eingang bestätigen, Rückmeldung geben, alles dokumentieren. Die Fristen laufen ab der Meldung, nicht ab Ihrem Feierabend.

Mehr zum Portal steht auf der Seite zum Hinweisgebersystem, zur Rolle des Vertrauensanwalts auf der Seite zum Ombudsmann. Wer die Rechtslage im Detail nachlesen will, findet sie unter rechtliche Anforderungen an Hinweisgebersysteme. Es gibt das System auch auf Open-Source-Basis.

Ausgezogene Schublade eines alten Karteischranks, dicht gefüllt mit Karteikarten

Rechtsregister

Arbeitsschutz, Umweltrecht, Energie, Gefahrstoffe, Qualität: für einen produzierenden Betrieb gelten hunderte Vorschriften gleichzeitig. Im Audit lautet die Frage nie, ob Sie das ahnen. Gefragt wird, ob Sie zeigen können, welche Vorschriften gelten, wer zuständig ist und wann sich zuletzt etwas geändert hat.

Wir nehmen Ihren Betrieb dafür auf, vor Ort oder per Fernabfrage, und stellen zusammen, was für Ihre Anlagen und Prozesse tatsächlich gilt. Sie arbeiten danach in einer digitalen Plattform statt in einer Tabelle, die niemand pflegt.

Ändert sich eine Vorschrift, sehen Sie es, ohne dass jemand in Ihrem Haus dafür das Bundesgesetzblatt lesen müsste oder auf den Hinweis eines Auditors wartet, der die Änderung zufällig kennt. Das ist der eigentliche Nutzen.

01

Bestandsaufnahme

Was tun Sie, wo, womit? Daraus ergibt sich, welches Recht überhaupt greift.

02

Digitale Plattform

Ihr Register als Software, mit Zuständigkeiten, Fristen und Nachweisen an einem Ort.

03

Laufende Aktualisierung

Neue und geänderte Vorschriften kommen nach. Sie sehen, was Sie betrifft, und müssen nicht selbst suchen.

Typisch ist das Register für Betriebe mit einem Managementsystem nach ISO 14001, ISO 45001 oder ISO 50001, weil dort ein Verzeichnis der bindenden Verpflichtungen ohnehin verlangt wird. Die ausführliche Darstellung steht auf der Seite zum Rechtsregister.

Sonnenblumenfeld unter weitem Himmel, im Hintergrund ein Windrad

Nachhaltigkeitsmanager

Nachhaltigkeit ist von der Kür zur Pflicht geworden, und zwar auf zwei Wegen: entweder trifft Sie eine Berichtspflicht unmittelbar, oder ein Kunde verlangt Ihre Zahlen, weil er selbst berichten muss und dafür Daten aus seiner Lieferkette braucht. Der zweite Weg betrifft inzwischen sehr viel mehr Unternehmen als der erste. Gemerkt haben es die meisten am Fragebogen im Postfach.

Wir übernehmen die Rolle des Nachhaltigkeitsmanagers von außen: benannt, mit festem Zeitanteil, zuständig dafür, dass aus Absichten Daten werden. Wird ein Bericht fällig, erstellen wir ihn.

Der Weg dorthin ist bei uns in sechs Stufen geteilt, jede einzeln freigegeben. Nach der Wesentlichkeitsanalyse wissen Sie, worum es bei Ihnen überhaupt geht, und entscheiden dann, ob Sie weitergehen.

01

Wesentlichkeitsanalyse

Welche Themen sind für Ihr Unternehmen relevant, gemessen an den ESRS. Am besten im Workshop mit Geschäftsführung, Leitung und Personalbereich.

02

Ist-Zustand erfassen

Energie, Emissionen, Mitarbeitende, Governance. Erfahrungsgemäß liegt mehr vor als vermutet, nur an verschiedenen Stellen.

03

Ziele festlegen

Nach dem SMART-Prinzip, damit später messbar ist, ob etwas passiert ist.

04

GAP-Analyse

Der Abstand zwischen heute und Ziel, übersetzt in konkrete Handlungsfelder.

05

Projektplan und Controlling

Optional. Zuständigkeiten, Termine, Monitoring, damit die Ziele nicht im Protokoll verstauben.

06

Nachhaltigkeitsbericht

Prüffähig, an CSRD und ESRS ausgerichtet. Grundlage für Lagebericht, Ausschreibungen und Plattformen wie EcoVadis.

Zur Berichtspflicht selbst, mit Fristen und Größenklassen, haben wir eine eigene Seite: CSRD und Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Hand setzt mit rotem Stift Häkchen auf einer Checkliste

Lieferkettenaudit

Für Ihre Lieferanten tragen Sie mit Verantwortung. Was früher eine Frage der Haltung war, steht heute in Gesetzen und in den Fragebögen Ihrer Kunden. Beides läuft auf dasselbe zu: Sie müssen wissen, mit wem Sie arbeiten, und es belegen können.

Wir prüfen das für Sie. Es beginnt mit einem Fragebogen, der zu Ihrer Branche passt und nicht aus einer allgemeinen Vorlage stammt, geht über die Auswertung der Antworten und endet bei kritischen Lieferanten mit einem Termin vor Ort. Was Sie bekommen, ist eine Bewertung. Keine Materialsammlung.

Umgekehrt geht es genauso. Wenn Sie selbst geprüft werden, sehen wir Ihre Unterlagen vorher durch. Lücken selbst zu finden ist erheblich angenehmer, als sie im Kundenaudit vorgehalten zu bekommen.

01

Lieferanten prüfen

Fragebogen, Bewertung, bei kritischen Fällen ein Termin vor Ort.

02

Pflichten aus dem Lieferkettengesetz

Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Beschwerdeverfahren, Bericht. Das Beschwerdeverfahren ist dasselbe Hinweisgebersystem, das Sie ohnehin brauchen.

03

Auf Kundenaudits vorbereiten

Wir gehen Ihre Nachweise vorher durch, mit dem Blick von der anderen Seite des Tisches.

04

Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO

Dienstleisterkontrolle im Datenschutz. Dieselbe Logik, anderer Rechtsrahmen, oft dieselben Lieferanten.

Häufige Fragen

Ab wann brauchen wir ein Hinweisgebersystem?

Die Pflicht knüpft an die Zahl der Beschäftigten an, und sie greift früher, als viele annehmen. Unabhängig davon kommt die Anforderung häufig über einen anderen Weg ins Haus: als Bedingung in einem Kundenvertrag oder als Baustein der Lieferkettenprüfung. Im Erstgespräch klären wir, was für Sie zutrifft.

Reicht ein digitales Meldeportal nicht aus?

Nein. Meldungen müssen auch mündlich möglich sein, auf Verlangen im persönlichen Gespräch. Ein Portal deckt den schriftlichen Weg ab, den Rest deckt die Ombudsperson. Deshalb verkaufen wir das eine nicht ohne das andere.

Warum ein Rechtsanwalt als Compliancebeauftragter?

Weil die Arbeit zu zwei Dritteln aus Bewerten besteht. Ist das ein Verstoß? Ist er meldepflichtig? Was folgt daraus für die betroffene Person, für den Vorgesetzten und für Sie? Dazu kommt die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht, die für Rechtsanwälte ohnehin gilt und die eine intern besetzte Rolle in dieser Form nicht mitbringen kann.

Können wir die Rolle nicht intern besetzen?

Sie können. Achten Sie dann darauf, dass die Person nicht die Bereiche kontrolliert, für deren Ergebnis sie selbst verantwortlich ist. Genau daran scheitert es in mittelständischen Strukturen meistens, weil ohnehin jede Person mehrere Hüte trägt. Von außen ist die Trennung automatisch gegeben.

Wir sind nicht berichtspflichtig. Brauchen wir trotzdem Nachhaltigkeitsdaten?

Vermutlich ja, nur nicht wegen des Gesetzes. Ihre größeren Kunden sind berichtspflichtig und brauchen Zahlen aus ihrer Lieferkette, also von Ihnen. Wer belastbar antworten kann, gewinnt Ausschreibungen, in denen andere gerade erst anfangen zu rechnen.

Was unterscheidet ein Rechtsregister von einer gepflegten Tabelle?

Die Aktualisierung. Eine Tabelle ist am Tag ihrer Erstellung richtig und veraltet danach still. Beim Register kommen Änderungen nach, mit Zuständigkeit und Nachweis, und im Audit ist genau das der Punkt, an dem nachgefragt wird.

Womit fangen wir an, wenn es bisher gar kein Compliance-Management gibt?

Mit dem, was eine Frist hat. Meistens ist das das Hinweisgebersystem oder eine Kundenanforderung mit Datum. Parallel klären wir, wer die Rolle des Beauftragten trägt, denn ohne Zuständigkeit bleibt jedes weitere Thema liegen. Der Rest folgt in der Reihenfolge, in der es Ihnen nützt.

Weiterführend

Hinweisgebersystem im Detail

Portal, Zugänge, Datenschutz und Rechtslage. Dazu eine kostenlose Demoversion.

Zum Hinweisgebersystem

CSRD und Berichtspflicht

Wen die Berichtspflicht trifft, was in den Bericht gehört und wie das Sechs-Stufen-Modell abläuft.

Zur CSRD-Seite

Rechtsregister

Einrichtung, Plattform und Pflege im Einzelnen, samt der Frage, für welche Betriebe sich das lohnt.

Zum Rechtsregister

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